Allgemeine Geschäftsbedingungen

psg Presse- und Verteilservice Baden-Württemberg GmbH

Alle Leistungen und Aufträge des Auftragnehmers werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. In der vorbehaltlosen Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer liegt keine Zustimmung zu anderen Bedingungen des Auftraggebers. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte.

Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt für Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen der Vertreter oder Beauftragten des Auftragnehmers. Auf dieses Formerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.

 

  1. Angebote

1.1 Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Preisangaben gelten in Euro jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

1.2 Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekt-, Katalog-, Zeitungs- oder ähnlichen Sendungen werden für 1.000 Stück angegeben und berechnet. Die Kalkulation beruht auf den Angaben des Auftraggebers zu Format und Gewicht des Verteilobjektes sowie auf der Aufgabenstellung, Verteilart und Bebauungsstruktur der Verteilgebiete. Bei Veränderungen dieser Voraussetzungen ist ein entsprechend geänderter Preis zu zahlen. Verteilobjekte, die über Briefkästen zugestellt werden, müssen Briefkastenformat aufweisen. Sperrige Sendungen erfordern in der Regel einen Preisaufschlag von 5 bis 20 Prozent, welcher zwischen den Vertragsparteien, soweit möglich, vor der Verteilung festgesetzt wird.

 

  1. Logistik

2.1 Das Verteilgut für die Direktverteilung ist vom Auftraggeber zu gleichen Einheiten gesetzt und gebündelt oder verschweißt auf Paletten bis spätestens 5 Werktage (Mo-Fr) vor dem Verteiltermin frei Haus an die vereinbarte Lieferanschrift zu liefern. Bei Beilagen ist das Verteilgut vom Auftraggeber ungebündelt anzuliefern. Bei Anlieferung früher als 10 Werktage vor dem Verteiltag berechnet der Auftragnehmer für die Ein- bzw. Zwischenlagerung je Palette/pro Tag 0,50 € zzgl. MwSt.

2.2 Wird der Verteilbeginn insgesamt oder an einzelnen Orten durch verzögerte Anlieferung, kurzfristige Auftragsänderung oder andere vom Auftraggeber zu vertretende Gründe verzögert, wird der Verteiltermin neu disponiert. Aufwendungen, insbesondere für Wartezeiten, Personalbereitstellung sowie besondere Transport- und Regiekosten gehen in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

2.3 Das Verteilgut ist in einwandfreiem Zustand und nach vorher vereinbarter Sortierung der unterschiedlichen Versionen anzuliefern. Bei der Entgegennahme der Anlieferung kann die Stückzahl und der einwandfreie Zustand der einzelnen Objekte seitens des Auftragnehmers nicht überprüft werden. Die Überprüfung bleibt dem Tag der Kommissionierung vorbehalten.

2.4 Auf Wunsch kann der Auftragnehmer Transportleistungen der zuzustellenden Objekte auf Kosten des Auftraggebers an die Anlieferungsstelle anbieten.

2.5 Verweis auf die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (nachfolgend: ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit diese AGB nichts anderes regeln und der Auftragnehmer speditionsübliche bzw. speditionsübliche logistische Leistungen erbringt, gelten für diese Leistungen ergänzend die ADSp in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

  1. Durchführung

3.1 Die Verteilung erfolgt ausschließlich an Privathaushalte unter Berücksichtigung der Zustellhemmnisse, durch Briefkasteneinwurf. Es werden jeweils so viele Exemplare in die Briefkästen eingesteckt, wie diese Haushaltsnamen aufweisen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eine andere Verteilung in Auftrag gegeben hat.

3.2 Die Verteilung erfolgt innerhalb des in der Auftragsbestätigung angegebenen Verteilzeitraums, wobei ein Verteilauftrag zur Wochenmitte in der Regel am Mittwoch und ein Verteilauftrag am Wochenende in der Regel am Samstag ausgeführt wird. Soweit im Einzelfall, entgegen der Anweisung des Auftragnehmers, eine Verteilung bereits am jeweiligen Vortag erfolgt, stellt dies ebenfalls eine vertragsgemäße Erfüllung des erteilten Verteilauftrags dar.

3.3 In Gebäuden/Gebäudeanlagen, in denen ein Briefkasten-einwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der Hausverwaltung abgestimmte Menge an dem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Ist ein Haus mit Innenbriefkästen verschlossen und wird, auch nachdem geklingelt wurde, nicht geöffnet, so wird dieses Haus nicht bedient.

3.4 Privathaushalte mit eindeutigem Werbeverbot werden nicht beliefert. Ausnahmen stellen Zustellmedien dar, die von einem Werbeverbot ausgeschlossen sind (z. B. Amtsblätter, Zeitungen mit redaktionellem Teil etc.).

3.5 Von der Verteilung ausgenommen sind Gewerbebetriebe, Büros, Geschäfte, Heime und Feriensiedlungen, Kasernen, Krankenhäuser sowie Häuser auf Betriebs- und Werksgeländen und solche, die außerhalb eines zusammenhängenden Wohngebietes liegen. Ebenso ausgenommen sind Kleinstorte, Weiler und abseits stehende Gehöfte.

3.6 Über die Verteilung von adressierten Sendungen, abonnierten Zeitungen, Warenproben, Katalogen, Türhängern, Sonderwerbeformen und sperrigen Objekten sind jeweils ausdrücklich besondere Vereinbarungen zu treffen.

3.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei technischen Beanstandungen, sowie bei der Beanstandung von Inhalt, Form, Herkunft oder wegen eines drohenden Verstoßes gegen bestehende Unternehmensgrundsätze des Auftragnehmers die Verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. Die Verteilung von Objekten, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, wird nicht durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb auf jeweilige Anforderung des Auftragnehmers unverzüglich ein Muster des zuzustellenden Objektes dem Auftragnehmer zur Prüfung vorzulegen. Ansprüche auf Schadensersatz oder sonstige Ansprüche können aus einer entsprechenden Ablehnung der Ausführung gegen den Auftragnehmer nicht erhoben werden.

3.8 Der Anteil der vergeblichen Zustellbemühungen beträgt, wenn ein Briefkasteneinwurf nicht möglich ist, 5 bis 10%. Diese vergeblichen Zustellbemühungen werden berechnet. Auf Wunsch erfolgt die Verteilung der nicht zustellbaren Sendung in einem angrenzenden Gebiet, welches vorab zwischen den Vertragsparteien festzulegen ist.

3.9 Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmen einzusetzen.

3.10        Angelieferte Übermengen kommen nur dann mit zur Verteilung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Etwaige Restmengen werden nach dem Verteiltag der Makulatur zugeführt, wenn nicht der Auftraggeber rechtzeitig schriftlich eine andere Anweisung erteilt. Resultierende Transporte von Über- oder Restmengen erfolgen auf Anweisung und Kosten des Auftraggebers.

3.11 Liegen mehrere Zustellaufträge für einen Termin vor, behält sich der Auftragnehmer die gemeinsame Verteilung der Objekte vor. Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung ist nur nach vorheriger schriftlicher Absprache möglich.

3.12 Abbestellungen und Änderungen von Aufträgen müssen schriftlich erfolgen. Die Abbestellungen und Änderungen müssen spätestens drei Werktage (Mo-Fr) vor dem vorgesehenen Verteiltermin beim Auftragnehmer eingehen. Bereits entstandene Kosten können dem Auftraggeber weiterberechnet werden.

 

  1. Zahlung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers im Voraus und ohne jeden Abzug fällig.

4.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt werden.

4.3 Wechsel werden nicht, Schecks nur erfüllungshalber und unter dem Vorbehalt der Gutschrift angenommen.

4.4 Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, steht es dem Auftragnehmer frei, die weitere Erfüllung von laufenden Aufträgen abzulehnen bzw. zurückzustellen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Vorauszahlungen oder Sicherheit, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

4.5 Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

4.6 Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren bestehenden Forderungen zunächst jeweils die ältere.

 

  1. Gewährleistung

5.1 Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Verteilung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände enthalten, die den Anlass zur Reklamation bilden. Sie haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen und können nur innerhalb drei Tagen nach der Verteilung berücksichtigt werden. Beanstandungen werden schnellstmöglich geprüft, um Mängel sofort abzustellen. Erfolgt keine rechtzeitige oder formgerechte Rüge, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.

Hinweis zum Datenschutz: Die im Rahmen der Reklamationsbearbeitung erfassten Daten werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet. Zur Bearbeitung einer Reklamation werden die Adressdaten des Reklamanten für den Zeitraum der Reklamationsbearbeitung in unserem Unternehmen elektronisch verarbeitet und vorgehalten. Zur Beseitigung des Reklamationsgrundes kann es nötig sein, dass die Adressdaten des Reklamanten an den verantwortlichen Zusteller bzw. das verantwortliche Subunternehmen weitergegeben werden. Der Zusteller bzw. das  Subunternehmen wurde auf die Anforderungen des Datenschutzes hingewiesen und zu deren Beachtung und Einhaltung verpflichtet. Durch die Meldung der Adressdaten gehen wir vom Einverständnis des Reklamanten in diese Vorgehensweise aus. Der Reklamant hat jederzeit die Möglichkeit dieser Vorgehensweise zu widersprechen.

5.2 Bei begründeten Beanstandungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Insbesondere berechtigt der Nachweis von nur einzelnen Anschriften oder von mehreren, die sich in verschiedenen Verteilbezirken befinden, nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages.

5.3 Ergibt sich aus Haushaltsbefragungen, dass nachweislich mehr als 10% der garantierten Abdeckungsquote nicht verteilt wurden und ist eine Nachbesserung nicht möglich, so mindert sich der vereinbarte Preis für den jeweiligen einzeln betroffenen Verteilbezirk entsprechend. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Zur Wahrung der Anforderung des Datenschutzes erfolgen im Rahmen des Qualitätsmanagements die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe der Ergebnisse von Haushaltsbefragungen in anonymisierter Form, d.h. nur unter Nennung von Straße, ggfs. Straßenabschnitt, PLZ und Ort.

5.4 Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfung der Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Haftung

6.1 Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text der Verteilobjekte. Der Auftragnehmer ist von etwaigen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen freizustellen.

6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für den Werbeerfolg.

6.3 Der Auftragnehmer haftet für die sorgsame Lagerung des Verteilgutes in seinen Räumen. Bei höherer Gewalt, insbesondere Unwetter, Streik, unverschuldeten Verzögerungen, z.B. bei Betriebsstörungen gleich welcher Art, haftet der Auftragnehmer nicht für Termineinhaltung. Ebenso entfällt eine Haftung für Verpackungsfehler im technischen Bereich bis zu einer Toleranzgrenze von 3% des Verteilguts. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Verteilgutes durch Brand, Witterungseinflüsse, Bruch, Transport oder durch Dritte. Die Haftung entfällt nur, wenn dem Auftragnehmer diesbezüglich weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

6.4 Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz eines Schadens bzw. Mangelfolgeschadens gegen den Auftragnehmer und dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für das Erreichen des Vertragszwecks unverzichtbar sind. Von dieser Beschränkung ausgenommen ist die Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs ist beschränkt auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

 

  1. Datenspeicherung/Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung seines Auftrages anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie notwendige Zusatzangaben unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu erfassen und zu speichern. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind unter den Punkten 5. 1 und 5.3 Gewährleistung aufgeführt.

 

  1.  Allgemeines

8.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

8.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

8.3 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag Konstanz. Es ist deutsches Recht anwendbar.

8.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

8.5 Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprüchlich AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

 

Stand 23.02.2023

Direkt-Kurier Zustell, Druck & Logistik GmbH

Alle Leistungen und Aufträge des Auftragnehmers werden nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als rechtsverbindlich an. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. In der vorbehaltlosen Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer liegt keine Zustimmung zu anderen Bedingungen des Auftraggebers. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte.

Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung des Auftragnehmers in Schrift- oder Textform. Dasselbe gilt für Erklärungen, Bestätigungen oder Zusagen der Vertreter oder Beauftragten des Auftragnehmers. Auf dieses Formerfordernis kann gleichfalls nur schriftlich verzichtet werden.

 

  1. Angebote

1.1 Alle Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers verbindlich. Preisangaben gelten in Euro jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

1.2 Der Auftragnehmer übernimmt die Beförderung von Zeitungen, Prospekten, Briefen, Paketen, Warensendungen, Kleintransporten, Abhol- und Lieferfahrten sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erforderlichenfalls Subunternehmen einzusetzen. Die für die Beförderung maßgebliche Beschaffenheit (insb. Maße und Gewichte) der Sendungen erfolgt nach Absprache bzw. Angebot.

1.3 Aktuelles Beförderungsgebiet ist das Verbreitungsgebiet des SÜDKURIER (suedkurier-medienhaus.de).

Über dieses Gebiet hinausgehende Beförderungen sind individuell auf Anfrage möglich.

 

2. Ausschlüsse, Verpackung

2.1 Von der Beförderung sind ausgeschlossen:

  • Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern.
  • Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können.
  • Sendungen, die lebende oder tote Tiere oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten.
  • Sendungen, deren Beförderung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt, insbesondere explosive, ätzende oder radioaktive Stoffe;
  • Sendungen, die Aktien, Wertpapiere, Sparbücher, Pfandbriefe, Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Unikate oder sonstige Kostbarkeiten (Valoren) enthalten;
  • Kraftfahrzeuge und Umzugsgut;
  • Sendungen mit einem Wert von mehr als EUR 5.000,00, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Beförderung zuvor nach erfolgtem Hinweis auf den höheren Wert ausdrücklich in Textform zugestimmt.

2.2. Der Auftraggeber hat die Sendungen so zu verpacken, dass sie vor Verlust und Beschädigungen geschützt sind und weder dem Auftragnehmer noch Dritten Schäden entstehen. Die äußere Verpackung darf keine Rückschlüsse auf den Wert der Sendung zulassen.

2.3 Der Auftraggeber hat die Sendungen ausreichend zu kennzeichnen. Die Angaben zu seiner Sendung haben – soweit möglich und erforderlich – vollständig und wahrheitsgemäß zu erfolgen, damit insbesondere im Schadensfall deren eindeutige Identifikation möglich ist.

 

3. Übergabe der Sendungen, Lieferfrist, Zustellung

3.1 Die Übergabe der Sendungen erfolgt grundsätzlich am HUB des Auftragnehmers. Hiervon abweichende Vereinbarungen (z.B. Abholung der Sendungen durch den Auftragnehmer) sind auf Anfrage möglich.

3.2 Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, sofern diese individuell vereinbart wurde. Ansonsten wird der Auftragnehmer zwar alle zumutbaren Anstrengungen vornehmen, um die Sendung innerhalb der Zeitfenster entsprechend seiner eigenen Qualitätsziele auszuliefern. Diese internen zeitlichen Vorgaben sind jedoch weder garantiert noch in sonstiger Weise Vertragsbestandteil.

3.3 Briefsendungen werden vom Auftragnehmer in den für den Empfänger bestimmten und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten verbracht. Im Übrigen erfolgt die Zustellung durch Aushändigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten. Kann eine Zustellung unter diesen Voraussetzungen nicht erfolgen, wird die Sendung auf Kosten des Auftraggebers an den HUB zurückbefördert. Etwaige weitere Zustellversuche erfolgen nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, ggf. entstehen weitere Beförderungskosten.

 

4. Zahlung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang  ohne jeden Abzug fällig. Beim SEPA-Basislastschriftverfahren werden die Beträge jeweils innerhalb von fünf Werktagen nach Fälligkeit eingezogen. Bei notwendiger Ankündigung des Bankeinzugs kann dies bis zum Tag der Einreichung der Lastschrift erfolgen.

4.2 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, wobei dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Verzugsschadens jederzeit möglich ist. Die Ausführung von laufenden Aufträgen kann bis zur Begleichung rückständiger Rechnungen zurückgestellt werden.

4.3 Ist der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, steht es dem Auftragnehmer frei, die weitere Erfüllung von laufenden Aufträgen abzulehnen bzw. zurückzustellen. Tritt eine erhebliche Gefährdung des Zahlungsanspruches ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheiten zu fordern. Verweigert der Auftraggeber Vorauszahlungen oder Sicherheit, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.

4.4 Eine Zurückbehaltung der Zahlung oder eine Aufrechnung wegen ggf. bestehender Gegenansprüche des Auftraggebers aus früheren Aufträgen ist mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen ausgeschlossen.

4.5 Eingehende Zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden Bestimmung des Auftraggebers jeweils zuerst die Kosten, dann die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung, bei mehreren bestehenden Forderungen zunächst jeweils die ältere.

  

5. Gewährleistung

5.1 Etwaige Reklamationen über nicht vertragsgerechte Ausführung einer Beförderung müssen Tag, Ort, Straße und Hausnummer sowie Namen des Reklamanten und die genauen Umstände über den Anlass der Reklamation enthalten. Reklamationen haben grundsätzlich in Text- oder Schriftform zu erfolgen und sind innerhalb von drei Werktagen nach Ausführung des Transport bzw. Zugang der Sendung beim Empfänger an den Auftragnehmer zu richten. Bei einer verspäteten oder nicht formgerechten Reklamation entfällt diesbezüglich die Gewährleistung, soweit es sich bei dem Transport um ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB handelt.

 

6. Hinweis zum Datenschutz:

6.1 Die im Rahmen der Reklamationsbearbeitung erfassten Daten werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO verarbeitet. Zur Bearbeitung einer Reklamation werden die Adressdaten des Reklamanten für den Zeitraum der Reklamationsbearbeitung in unserem Unternehmen elektronisch verarbeitet und vorgehalten. Zur Beseitigung des Reklamationsgrundes kann es nötig sein, dass die Adressdaten des Reklamanten an den verantwortlichen Zusteller bzw. das verantwortliche Partnerunternehmen weitergegeben werden. Der Zusteller bzw. das Partnerunternehmen wurde auf die Anforderungen des Datenschutzes hingewiesen und zu deren Beachtung und Einhaltung verpflichtet. Durch die Meldung der Adressdaten gehen wir vom Einverständnis des Reklamanten in diese Vorgehensweise aus. Der Reklamant hat jederzeit die Möglichkeit, dieser Vorgehensweise zu widersprechen.

6.2 Bei begründeten Beanstandungen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung zu gewähren. Beanstandungen eines Teiles der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung.

6.3 Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste Reklamation als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

 

7. Haftung

7.1 Der Auftraggeber haftet für Art, Inhalt und Text seiner Sendung sowie für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten aus der Beförderung von ausgeschlossenen Sendungen (Ziff. 2.1.) oder der Verletzung von Pflichten gemäß Ziff. 2.2. entstehen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die gesetzliche Haftung des Auftraggebers, insbesondere nach § 414 HGB, bleibt unberührt.

7.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – ausgenommen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit – nur, sofern nicht Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Auftraggeber vertrauen darf. Die Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

7.4 Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, entgangen Gewinn, entgangene Zinsen, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit betroffen sind.

7.5 Soweit die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist oder eines bestimmten Ablieferungstermins geschuldet ist, ist die Haftung des Auftragnehmers für die Überschreitung dieser Lieferfrist bzw. die Abweichung von diesem Termin auf den dreifachen Betrag der Sendung (dreifaches Entgelt) begrenzt.

7.6 Die in den §§ 425 Abs. 2 und 427 HGB genannten Fälle der Schadensteilung und besonderen Haftungsausschlussgründe bleiben von den vorstehenden Ziffern 6.2. – 6.5. ebenso unberührt wie andere gesetzliche Haftungsbegrenzungen oder Haftungsausschlüsse.

7.7 Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gemäß der vorstehenden Ziffern 6.3. – 6.5. gelten auch für eine persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

7.8 Verweis auf die Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (nachfolgend ADSp) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit diese AGB nichts anders regeln und der Auftragnehmer speditionsübliche bzw. speditionsübliche logistische Leistungen erbringt, gelten für diese Leistungen ergänzend die ADSp in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

 

8. Datenspeicherung, Datenschutz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung eines Auftrages anfallenden personenbezogenen Auftraggeber- und Empfängerdaten sowie notwendige Zusatzangaben unter Beachtung der Datenschutzgesetze zu erfassen und zu speichern. Weitere Hinweise zum Datenschutz sind unter Ziff. 5.1. aufgeführt.

 

9. Schlussvorschriften

9.1 Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende in Schrift- oder Textform gekündigt werden.

9.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

9.3 Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondereigentum handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag Konstanz. Es ist deutsches Recht anzuwenden unter Ausschluss des CISG.

9.4 Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

9.5 Verwenden Auftraggeber und Auftragnehmer widersprüchliche AGB, so haben die AGB des Auftragnehmers Vorrang und gelten ausschließlich.

 

Stand 23.02.2023