II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Veröffentlichung von Werbeprospekten/-katalogen
auf einkaufsnetz.suedkurier.de
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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer I. ausschließlich für die Erstellung und Veröffentlichung von Werbeprospekten/-katalogen auf der Internetseite einkaufsnetz.suedkurier.de. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gemäß Ziffer I.
1. Angebot und Leistungen des Auftragnehmers 1.1 In Ergänzung zum bisherigen Leistungsangebot bietet der Auftragnehmer die Möglichkeit der Veröffentlichung von Werbeprospekten /-katalogen auf der Internetseite mit der URL einkaufsnetz.suedkurier.de, die u.a. über den Internetauftritt des SÜDKURIER (www.suedkurier.de) verlinkt ist. 1.2 Der Auftragnehmer erstellt auf Grundlage eines Werbeprospekts / -katalogs im PDF-Format einen digitalen Prospekt, bei dem sich die einzelnen Seiten virtuell umblättern lassen. Der erstellte digitale Prospekt wird vom Auftragnehmer zum vereinbarten Veröffentlichungszeitpunkt für den vereinbarten Zeitraum auf der Internetseite einkaufsnetz.suedkurier.de veröffentlicht. 1.3 Ein Gebiets-/ Konkurrenzschutz für die Veröffentlichung von digitalen Prospekten auf der Internetseite einkaufsnetz.suedkurier.de kann dem jeweiligen Auftraggeber nicht gewährt werden.
2. Pflichten des Auftraggebers 2.1 Der Werbeprospekt/-katalog ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber spätestens 48 Stunden vor der geplanten Veröffentlichung auf einkaufsnetz.suedkurier.de, möglichst im PDF-Format, zur Verfügung zu stellen. Bei Vorlage des Werbeprospekts in Papierform entstehen für die Digitalisierung des Prospekts/Katalogs ins PDF-Format zusätzliche Gebühren gemäß Ziffer 3.2 in Verbindung mit der geltenden Preisliste des Auftragnehmers. Die Gestaltung des Werbeprospekts /-katalogs obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und wird durch das entsprechende PDF-Dokument bzw. die Papiervorlage verbindlich festgelegt. 2.2 Bei nicht fristgerechter Einreichung des zu veröffentlichenden Werbeprospekts/ -katalogs kann eine Veröffentlichung zum geplanten Zeitpunkt vom Auftragnehmer nicht gewährleistet werden. Die Veröffentlichung erfolgt in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in diesem Fall über den aktualisierten Veröffentlichungszeitpunkt informieren.
3. Vertragsschluss und Preise 3.1 Der Vertrag über die Veröffentlichung der digitalen Prospekte auf einkaufsnetz.suedkurier.de kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Sämtliche Preis- und Leistungsangebote sind freibleibend und werden erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich. 3.2 Die Preise für die Erstellung der digitalen Prospekte sowie die Veröffentlichung auf der Internetseite einkaufsnetz.suedkurier.de ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Die Preise berechnen sich nach Umfang des zu erstellenden digitalen Prospekts sowie dem Zeitraum der Veröffentlichung auf einkaufsnetz.suedkurier.de. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Werbeprospekte /-kataloge nicht, wie unter Ziffer 2 geregelt, im PDF-Format zur Verfügung stellt, entsteht für die Digitalisierung des Prospekts / Katalogs eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr gemäß der Preisliste.
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4. Haftung für technische Störungen, Beweislast 4.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund von technischen Störungen, z.B. an Telefonleitungs-Servern, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, es sei denn dem Auftragnehmer wäre es möglich gewesen, den Eintritt eines solchen Schadens durch brachenübliche technische Vorkehrungen zu vermeiden bzw. zu verringern. 4.2 Die Beweislast dafür, dass der eingetretene Schaden durch branchenübliche technische Vorkehrungen seitens des Auftragnehmers hätte vermieden bzw. verringert werden können, obliegt dem Auftraggeber.
5. Nutzungsrecht, Eigenwerbung des Auftragnehmers Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die digitalisierten Prospekte/Kataloge des Auftraggebers, einschließlich der darin aufgeführten Markennamen, Firmenlogos und sonstigen Unternehmenskennzeichnen des Auftragnehmers neben der Veröffentlichung auf einkaufsnetz.suedkurier.de auch zu eigenen Werbezecken als Referenz für das Leistungsangebot auf einkaufsnetz.suedkurier.de nutzen darf. Ein über den vorgenannten Werbezweck hinausgehendes Nutzungsrecht hinsichtlich der Firmenlogos, Markennamen und sonstigen Unternehmenskennzeichnen des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer dadurch nicht eingeräumt. Das Einverständnis kann vom Auftraggeber jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Markennamen, Firmenlogos und sonstigen Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers unverzüglich aus der Eigenwerbung für das Leistungsangebot auf einkaufsnetz.suedkurier.de zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber vor der Veröffentlichung der Eigenwerbung schriftlich zu informieren, soweit die Markennamen, Firmenlogos und sonstigen Unternehmenskennzeichen des Auftraggebers im Rahmen der Eigenwerbung für die Leistungen auf einkaufsnetz.suedkurier.de verwendet werden und ihn nochmals auf sein diesbezügliches Widerrufsrecht hinzuweisen.
Stand Mai 2011
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